AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN FÜR ENDKUNDEN

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Firma Altec Solar und ihren Kunden. Jegliche abweichenden Vereinbarungen oder widersprechende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, Firma Altec Solar bestätigt sie schriftlich.

§ 2 Angebot und Vertrag

Das Angebot beschreibt die Produkte und Leistungen von Firma Altec Solar und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Es dient lediglich als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Der Vertrag tritt erst mit der Auftragsbestätigung durch Firms Altec Solar  in Kraft.

§ 3 Preis

Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die zum Zeitpunkt des Angebots gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der zum Zeitpunkt des Leistungszeitraums maßgebliche Mehrwertsteuersatz angewendet. Sollte die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden und eine Lohn- oder Materialpreiserhöhung eintreten, behält sich Firma Altec Solar das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

§ 4 Zahlung

Die Kosten für Beratungs- und Konzeptionsarbeiten werden sofort nach Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt und betragen 30% des Bruttoverkaufspreises. Nach Lieferung der Hauptmaterialien erhalten Sie eine zweite Anzahlungsrechnung in Höhe von 60% des Bruttoverkaufspreises. Teilinstallationen werden separat abgerechnet. Die Schlussrechnung über 10% des Bruttoverkaufspreises erfolgt erst nach Abnahme der Installationsarbeiten. Verzögerungen durch den Netzbetreiber beim Zählertausch beeinflussen die Zahlungsziele nicht. Sie werden rechtzeitig zur Zahlung aufgefordert. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis zulässig.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang

Sofern kein Fixtermin vereinbart wurde, sind Lieferfristen unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vom Kunden verursachter Umstände verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Kunde trägt die Mehrkosten bei Verzögerung oder Unterbrechung durch ihn verursachter Gründe. Firma Altec Solar behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn falsche Angaben zur Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe für dessen Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gegeben. Die Gefahr des Untergangs, Verlusts oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation bzw. bei Lieferung auf den Kunden über.

§ 6 Warenanlieferung

Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt. Der Kunde muss am Tag der Anlieferung anwesend sein und sicherstellen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Firma Altec Solar haftet nicht für Flurschäden oder Mehrkosten durch Verletzung der Kundenpflichten. Der Kunde stellt einen sicheren Lagerplatz zur Verfügung und sorgt für ausreichende Versicherungsdeckung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Firma Altec Solar bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gebrauchte Artikel werden ohne Gewährleistung verkauft, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Bei Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Die Gewährleistung für maschinelle und elektronische Anlagen beträgt 1 Jahr, bei Wartungsübertragung 2 Jahre. Es gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Mängel sind sofort schriftlich zu melden, woraufhin Firma Altec Solar Reparatur, Ersatz oder Preissenkung durchführt, sofern die Anlage nicht beeinträchtigt ist. Firma Altec Solar übernimmt keine Garantie für Finanzierungen, Subventionen oder Förderungen. Prognosen sind unverbindlich und keine Garantie für künftige Leistungen.

§ 9 Haftung

Firma Altec Solar haftet nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen selbst verantwortlich.

§ 10 Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verwendet. Sie werden nur mit Zustimmung des Kunden weitergegeben.

§ 11 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.